
Therapien
Unsere Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schlucktherapie (SSST) fördert und erweitert alle sprachlichen Fähigkeiten wie Artikulation, Phonation oder Schlucken.
Raum für Stimme
Symptome können bei Krankheitsbildern wie Dysphonie, Schlaganfall, oder anderen Stimm- und Schluckstörungen, in den Bereichen Wahrnehmung, Tonus, Atmung, Phonation, Artikulation, Haltung und Bewegung auftreten. Sie machen sich beim Sprechen und in der Kommunikation bemerkbar und werden in der Stimmtherapie behandelt.
Ein Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Stimmtherapie, die von dem ganzheitlichen Ansatz der Methode nach Schlaffhorst und Andersen geprägt ist.
Wir behandeln auch Kinder und Jugendliche, die z.B. aufgrund von kieferorthopädischen Maßnahmen zu uns kommen.
Welche Kosten entstehen?
Zuzahlung bei gesetzlich Versicherten:
Von allen Patient:innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, verlangt Ihre Krankenkasse eine Zuzahlung. Diese beträgt 10% der Behandlungskosten sowie 10 Euro Verordnungsgebühr (im zweistelligen Bereich). Eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung kann beantragt werden, wenn die Gesamtsumme Ihrer Zuzahlung in einem Kalenderjahr 2% Ihres Bruttojahreseinkommens (bei chronisch kranken PatientInnen 1%) übersteigt. Bitte erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Krankenkasse.
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, muss dieser bis zu 24h vorher abgesagt werden, sonst stellen wir Ihnen die Kosten dafür privat in Rechnung.
Zuzahlung bei Privatversicherten:
Zwischen der/m Patient:in und der Praxis wird ein Honorarvertrag vereinbart. Unser Honorar richtet sich nach der Empfehlung unseres Berufsverbandes. In der Regel werden die Sätze von den Privaten Krankenkassen übernommen.